Erklärung zum Datenschutz für Bewerber

Optimum Assessment legt Wert auf den Schutz der Privatsphäre von Prüfungskandidaten und anderen Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Prüfungssoftware von Optimum Assessment wird sowohl in den Niederlanden als auch im Ausland als Testplattform verwendet. Die AVG-Vorschriften werden in dieser Hinsicht streng eingehalten.

Datenverarbeitung

Daten der Prüfungskandidaten

Optimum Assessment verarbeitet – soweit zutreffend – die folgenden personenbezogenen Daten von Prüfungskandidaten:

  • Initialen;
  • Vor- und Nachname;
  • Adresse, Postleitzahl und Ort;
  • E-Mail Adresse;
  • Geburtsdatum;
  • Geburtsort;
  • BSN.

Verwendungszwecke

Optimum Assessment verarbeitet personenbezogene Daten, um die Vereinbarung mit unseren Kunden und letztlich mit dem Prüfungskandidaten zu erfüllen. Der Zweck dieser Daten ist es:

  • Aktivieren Sie die Prüfungsverwaltung;
  • Vereinbaren Sie einen Prüfungstermin;
  • Identifizieren Sie die Prüfungskandidaten am Testort;
  • Um ein Untersuchungsergebnis zu ermitteln;
  • Senden Sie das/die Ergebnis(se);
  • Beurteilen Sie einen Antrag auf Verlängerung der Prüfungszeit;
  • Um in das PE-Register eingetragen zu werden (nachdem der Prüfungskandidat zugestimmt hat).

Daten anderer Benutzer Optimum Assessment

Optimum Assessment verarbeitet die folgenden personenbezogenen Daten anderer Benutzer als des Prüfungskandidaten, die über ein Anmeldekonto in der Optimum Assessment Platform verfügen:

  • Initialen, Vor- und Nachname;
  • E-Mail Adresse.

Verwendungszwecke

Optimum Assessment verarbeitet die oben genannten personenbezogenen Daten für:

  • Ermöglicht die Ausführung verschiedener (Management-)Aktivitäten in Optimum Assessment Platform;
  • Verfolgung (Protokollierung) der (Verwaltungs-)Aktionen, die pro Benutzer durchgeführt werden;
  • Bereitstellung eines Login-Namens und Gewährung des Zugangs zur Optimum Assessment Platform.

Weitergabe persönlicher Daten an Dritte

Optimum Assessment kann personenbezogene Daten an Dritte weitergeben, wenn dies zum Zweck der Erbringung von Dienstleistungen auf der Grundlage eines aktiven Vertrags mit unseren Kunden gesetzlich vorgeschrieben ist.

Dazu gehören die folgenden Kategorien von Empfängern:

  • Lieferanten des Testgeländes
  • Prüfungsanbieter (wenn eine Prüfung mit Aufsicht durchgeführt wird).

Verwendungszwecke

Die Weitergabe von persönlichen Daten erfolgt, um:

  • Identifizieren Sie die Prüfungskandidaten am Testort;
  • In der Lage sein, einen Prüfungskandidaten im Prüfungsprozess zu unterstützen;
  • Um nachweisen zu können, dass die Prüfung von dem Prüfungskandidaten ordnungsgemäß durchgeführt wurde;

Die Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, wenn sie mit dem Zweck, für den die betreffenden personenbezogenen Daten erhoben wurden, vereinbar ist.

Sonstige Bestimmungen

Rechte der betroffenen Personen

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist das Recht auf:

  • Einsicht;
  • Einspruch;
  • Berichtigung;
  • Oblivion;
  • Datenbeschränkung;
  • Übertragung von Daten.

Recht auf Einsichtnahme

Um einen Einblick in die personenbezogenen Daten zu erhalten, die Optimum Assessment verarbeitet, können Sie einen Antrag auf Einsichtnahme per E-Mail an servicedesk@optimumassessment.com stellen. Innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Anfragebestätigung sendet Optimum Assessment eine Zusammenfassung mit den folgenden Angaben:

  • Welche Daten Optimum Assessment verarbeitet;
  • Der Zweck der Datenverarbeitung;
  • Die entsprechenden Aufbewahrungsfristen;
  • Falls zutreffend: die Empfänger;
  • Falls zutreffend: die Datenquelle.

Recht auf Einspruch

Wenn Optimum Assessment Daten aufgrund der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht oder eines berechtigten Interesses verarbeitet, hat der Prüfungskandidat das Recht, der Datenverarbeitung durch Optimum Assessment zu widersprechen. Einsprüche können per E-Mail an servicedesk@optimumassessment.com eingereicht werden . Optimum Assessment bewertet den Einspruch und teilt Ihnen das Ergebnis innerhalb von vier Wochen mit. Wenn sich der Widerspruch als begründet erweist, wird Optimum Assessment die Verarbeitung innerhalb von vier Wochen durchführen.

Recht auf Berichtigung

Sollten die von Optimum Assessment verarbeiteten personenbezogenen Daten nicht richtig, vollständig oder aktuell sein, können Sie dies per E-Mail an servicedesk@optimumassessment.com mitteilen . Sollte eine Untersuchung ergeben, dass die personenbezogenen Daten tatsächlich nicht richtig, vollständig oder aktuell sind, wird Optimum Assessment sie so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen, ändern. Darüber hinaus werden gegebenenfalls andere Parteien, denen Optimum Assessment die Daten zur Verfügung gestellt hat, durch eine schriftliche Mitteilung mit der Bitte um Anpassung der Daten benachrichtigt.

Recht auf Vergessenheit

Das Recht auf Vergessen gilt in folgenden Fällen:

  • Wenn Ihre persönlichen Daten für den festgelegten Zweck nicht mehr erforderlich sind;
  • Wenn die Verarbeitung Ihrer Daten auf einer erteilten Einwilligung beruht und diese Einwilligung widerrufen wird;
  • Wenn Optimum Assessment personenbezogene Daten ohne triftigen Grund verarbeitet (d.h. aufgrund eines Gesetzes, der Erfüllung eines Vertrags, einer Einwilligung usw.);
  • Wenn es ein Gesetz gibt, das besagt, dass verarbeitete persönliche Daten nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden müssen;
  • Wenn es sich um Daten von Personen unter 16 Jahren handelt;
  • Wenn es einen berechtigten Einspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten gibt.

Sie können das Vergessen beantragen, indem Sie eine E-Mail an servicedesk@optimumassessment.com senden. Optimum Assessment prüft den Antrag und informiert Sie innerhalb von vier Wochen über das Ergebnis. Wenn Optimum Assessment dem Antrag stattgibt, wird das Recht auf Vergessenwerden innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Antrags ausgeübt. Bitte beachten Sie, dass Optimum Assessment den Antragsteller innerhalb von zwei Wochen informieren wird, wenn das Recht auf Vergessen nicht gilt.

Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung

Das Recht, die Datenverarbeitung einzuschränken, gilt in den folgenden Fällen:

  • Die verarbeiteten personenbezogenen Daten sind falsch;
  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist unrechtmäßig;
  • Die betreffenden personenbezogenen Daten werden für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr benötigt;
  • Gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten wird Widerspruch eingelegt. Bis Optimum Assessment über den Einspruch entschieden hat, werden die Daten nicht verarbeitet. Bitte beachten Sie, dass das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung nicht gilt, wenn Optimum Assessment der Ansicht ist, dass der Widerspruch ungerechtfertigt ist.

Das Recht, die Datenverarbeitung einzuschränken, können Sie per E-Mail an servicedesk@optimumassessment.com geltend machen . Optimum Assessment wird den Antrag innerhalb von 4 Wochen prüfen und Sie über das Ergebnis informieren.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Wenn personenbezogene Daten digital verarbeitet werden, kann das Recht auf Übertragung personenbezogener Daten gelten. Eine diesbezügliche Anfrage kann per E-Mail an servicedesk@optimumassessment.com unter Angabe der folgenden Details gesendet werden:

  • Ihr Name und Ihre Kontaktinformationen;
  • Um welche Daten es sich handelt;
  • Auf welche Weise Sie die Daten erhalten möchten;
  • Name des Empfängers.

Optimum Assessment stellt die entsprechenden personenbezogenen Daten in einer CSV-Datei zur Verfügung (ohne weitere Rechte und/oder Lizenzen). Optimum Assessment behält sich das Recht vor, die Datenübermittlung zu verweigern, wenn der Kunde, für den die Daten verarbeitet wurden, der Übermittlung nicht zustimmt. Eine Entscheidung wird innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags getroffen.

Aufbewahrungsfristen

Optimum Assessment bewahrt personenbezogene Daten nicht länger auf, als es für die Zwecke, für die die Daten verarbeitet werden, erforderlich ist. Hier werden die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen angewendet. Wo gesetzliche Aufbewahrungsfristen fehlen, werden nach Möglichkeit die Aufbewahrungsfristen verwendet, die von der Behörde für personenbezogene Daten in der Wbp-Ausnahmeentscheidung festgelegt wurden. Die von Optimum Assessment verwendeten Aufbewahrungsfristen sind in einer Richtlinie zur Aufbewahrungsfrist festgelegt. Nach Ablauf der (gesetzlichen) Aufbewahrungsfrist werden Ihre persönlichen Daten vernichtet.

Änderungen

Optimum Assessment behält sich das Recht vor, diese Datenschutzrichtlinie zu ändern.