Optimum Assessment legt Wert auf den Schutz der Privatsphäre von Prüfungskandidaten und anderen Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Prüfungssoftware von Optimum Assessment wird sowohl in den Niederlanden als auch im Ausland als Testplattform verwendet. Die AVG-Vorschriften werden in dieser Hinsicht streng eingehalten.
Optimum Assessment verarbeitet – soweit zutreffend – die folgenden personenbezogenen Daten von Prüfungskandidaten:
Optimum Assessment verarbeitet personenbezogene Daten, um die Vereinbarung mit unseren Kunden und letztlich mit dem Prüfungskandidaten zu erfüllen. Der Zweck dieser Daten ist es:
Optimum Assessment verarbeitet die folgenden personenbezogenen Daten anderer Benutzer als des Prüfungskandidaten, die über ein Anmeldekonto in der Optimum Assessment Platform verfügen:
Optimum Assessment verarbeitet die oben genannten personenbezogenen Daten für:
Optimum Assessment kann personenbezogene Daten an Dritte weitergeben, wenn dies zum Zweck der Erbringung von Dienstleistungen auf der Grundlage eines aktiven Vertrags mit unseren Kunden gesetzlich vorgeschrieben ist.
Dazu gehören die folgenden Kategorien von Empfängern:
Die Weitergabe von persönlichen Daten erfolgt, um:
Die Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, wenn sie mit dem Zweck, für den die betreffenden personenbezogenen Daten erhoben wurden, vereinbar ist.
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist das Recht auf:
Um einen Einblick in die personenbezogenen Daten zu erhalten, die Optimum Assessment verarbeitet, können Sie einen Antrag auf Einsichtnahme per E-Mail an servicedesk@optimumassessment.com stellen. Innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Anfragebestätigung sendet Optimum Assessment eine Zusammenfassung mit den folgenden Angaben:
Wenn Optimum Assessment Daten aufgrund der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht oder eines berechtigten Interesses verarbeitet, hat der Prüfungskandidat das Recht, der Datenverarbeitung durch Optimum Assessment zu widersprechen. Einsprüche können per E-Mail an servicedesk@optimumassessment.com eingereicht werden . Optimum Assessment bewertet den Einspruch und teilt Ihnen das Ergebnis innerhalb von vier Wochen mit. Wenn sich der Widerspruch als begründet erweist, wird Optimum Assessment die Verarbeitung innerhalb von vier Wochen durchführen.
Sollten die von Optimum Assessment verarbeiteten personenbezogenen Daten nicht richtig, vollständig oder aktuell sein, können Sie dies per E-Mail an servicedesk@optimumassessment.com mitteilen . Sollte eine Untersuchung ergeben, dass die personenbezogenen Daten tatsächlich nicht richtig, vollständig oder aktuell sind, wird Optimum Assessment sie so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen, ändern. Darüber hinaus werden gegebenenfalls andere Parteien, denen Optimum Assessment die Daten zur Verfügung gestellt hat, durch eine schriftliche Mitteilung mit der Bitte um Anpassung der Daten benachrichtigt.
Das Recht auf Vergessen gilt in folgenden Fällen:
Sie können das Vergessen beantragen, indem Sie eine E-Mail an servicedesk@optimumassessment.com senden. Optimum Assessment prüft den Antrag und informiert Sie innerhalb von vier Wochen über das Ergebnis. Wenn Optimum Assessment dem Antrag stattgibt, wird das Recht auf Vergessenwerden innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Antrags ausgeübt. Bitte beachten Sie, dass Optimum Assessment den Antragsteller innerhalb von zwei Wochen informieren wird, wenn das Recht auf Vergessen nicht gilt.
Das Recht, die Datenverarbeitung einzuschränken, gilt in den folgenden Fällen:
Das Recht, die Datenverarbeitung einzuschränken, können Sie per E-Mail an servicedesk@optimumassessment.com geltend machen . Optimum Assessment wird den Antrag innerhalb von 4 Wochen prüfen und Sie über das Ergebnis informieren.
Wenn personenbezogene Daten digital verarbeitet werden, kann das Recht auf Übertragung personenbezogener Daten gelten. Eine diesbezügliche Anfrage kann per E-Mail an servicedesk@optimumassessment.com unter Angabe der folgenden Details gesendet werden:
Optimum Assessment stellt die entsprechenden personenbezogenen Daten in einer CSV-Datei zur Verfügung (ohne weitere Rechte und/oder Lizenzen). Optimum Assessment behält sich das Recht vor, die Datenübermittlung zu verweigern, wenn der Kunde, für den die Daten verarbeitet wurden, der Übermittlung nicht zustimmt. Eine Entscheidung wird innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags getroffen.
Optimum Assessment bewahrt personenbezogene Daten nicht länger auf, als es für die Zwecke, für die die Daten verarbeitet werden, erforderlich ist. Hier werden die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen angewendet. Wo gesetzliche Aufbewahrungsfristen fehlen, werden nach Möglichkeit die Aufbewahrungsfristen verwendet, die von der Behörde für personenbezogene Daten in der Wbp-Ausnahmeentscheidung festgelegt wurden. Die von Optimum Assessment verwendeten Aufbewahrungsfristen sind in einer Richtlinie zur Aufbewahrungsfrist festgelegt. Nach Ablauf der (gesetzlichen) Aufbewahrungsfrist werden Ihre persönlichen Daten vernichtet.
Optimum Assessment behält sich das Recht vor, diese Datenschutzrichtlinie zu ändern.