Bei der Online-Prüfung machen Sie Videoaufnahmen von der Prüfung des Kandidaten. Doch wie sieht es mit der Verwendung personenbezogener Daten aus? Können Sie bei der Online-Prüfung nur persönliche Daten verwenden? Einerseits gibt es Rechte, die ein Prüfungskandidat hat. Andererseits gibt es AVG-Verpflichtungen, die der Anbieter der Online-Prüfung einhalten muss.
Wenn Sie als Kandidat eine Prüfung per Online-Proctoring ablegen möchten, müssen Sie der Verwendung Ihrer Daten im Voraus ausdrücklich zustimmen. Dabei haben Sie das Recht, Ihre persönlichen Daten ohne Angabe von Gründen einzusehen. Darüber hinaus haben Sie das Recht, Ihre personenbezogenen Daten zu löschen.
Als Anbieter einer Prüfung über Online-Proctoring müssen Sie die Richtlinien zum Umsetzungsgesetz Allgemeines Datenschutzgesetz (AVG) beachten. Die ausdrückliche Zustimmung des Bewerbers zur Verwendung der personenbezogenen Daten ist dabei unerlässlich. Außerdem können Sie die folgenden Leitlinien beachten.
Es ist wichtig, so wenig persönliche Daten wie möglich von den Bewerbern zu erheben. Vergewissern Sie sich, dass Sie über ein Minimum an Daten verfügen, die Sie für eine Prüfung benötigen.
Besteht der Verdacht, dass ein Kandidat während der Online-Prüfung schummelt? Speichern Sie dann eine temporäre Kopie des Videos. Wurde die Angelegenheit dann abgeschlossen? Löschen Sie dann alle Daten im Zusammenhang mit der Online-Prüfung. Die Daten dürfen 30 Tage nach der Aufzeichnung nicht überschreiten.
Führen Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA/PIA) durch, um Sicherheits- und Datenschutzrisiken zu vermeiden. Auf diese Weise erhalten Sie Einblicke in mögliche Lecks, auf die Sie dann reagieren können.
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