Optimum Assessment Platform: Das Gesamtpaket für digitales Prüfen
Bei der Online-Prüfung werden Videoaufnahmen von der Prüfung gemacht. Es werden also personenbezogene Daten erhoben, z. B. Geschlecht, Rasse oder Religion. Damit wird das Durchführungsgesetz zur Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) anwendbar. Folglich muss die Prüfungseinrichtung die ausdrückliche Zustimmung des Kandidaten zur Verwendung dieser Daten einholen.
Daher muss der Bewerber seine Zustimmung zur Verwendung seiner Daten geben. Für diese Genehmigung gibt es eine Reihe von Voraussetzungen:
Der Kandidat kann die Genehmigung verweigern, ohne dass dies nennenswerte Folgen hat. Es sollte also immer noch möglich sein, eine Prüfung abzulegen. Wir empfehlen daher, immer eine Prüfung (daneben) anzubieten, die nicht verpflichtet ist, persönliche Daten zu erfassen und zu speichern.
Es sollte dem Kandidaten klar sein, was der Zweck der Videoaufzeichnung ist. Welche Art von Daten werden gesammelt (Bild und Ton, von Laptop und mobilem Gerät) und wie lange werden diese Daten gespeichert?
Bevor mit der Prüfung begonnen werden kann, muss der Kandidat sein Einverständnis geben. Eine rückwirkende Zustimmung kann also nicht erteilt werden.
Ein Bewerber kann seine Zustimmung zur Verwendung personenbezogener Daten jederzeit widerrufen.
In letzter Zeit wurde viel über Online-Proctoring geredet, aber was genau ist das?
Wie kann man eine Prüfung aus der Ferne überwachen?
Wenn Sie eine Prüfung nicht physisch beaufsichtigen, fördert die Online-Prüfung dann nicht den Betrug?