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Online-Prüfung und Datenschutz (AVG)

Online-Prüfung und Datenschutz (AVG)

Bei der Online-Prüfung werden Videoaufnahmen von der Prüfung gemacht. Es werden also personenbezogene Daten erhoben, z. B. Geschlecht, Rasse oder Religion. Damit wird das Durchführungsgesetz zur Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) anwendbar. Folglich muss die Prüfungseinrichtung die ausdrückliche Zustimmung des Kandidaten zur Verwendung dieser Daten einholen.

Einverständnis des Bewerbers

Daher muss der Bewerber seine Zustimmung zur Verwendung seiner Daten geben. Für diese Genehmigung gibt es eine Reihe von Voraussetzungen:

Die Zustimmung ist freiwillig

Der Kandidat kann die Genehmigung verweigern, ohne dass dies nennenswerte Folgen hat. Es sollte also immer noch möglich sein, eine Prüfung abzulegen. Wir empfehlen daher, immer eine Prüfung (daneben) anzubieten, die nicht verpflichtet ist, persönliche Daten zu erfassen und zu speichern.

Die Zustimmung ist spezifisch

Es sollte dem Kandidaten klar sein, was der Zweck der Videoaufzeichnung ist. Welche Art von Daten werden gesammelt (Bild und Ton, von Laptop und mobilem Gerät) und wie lange werden diese Daten gespeichert?

Erst die Erlaubnis, dann die Prüfung

Bevor mit der Prüfung begonnen werden kann, muss der Kandidat sein Einverständnis geben. Eine rückwirkende Zustimmung kann also nicht erteilt werden.

Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden

Ein Bewerber kann seine Zustimmung zur Verwendung personenbezogener Daten jederzeit widerrufen.

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