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Online-Proctoring und der Datenschutz (DSGVO)

Online-Proctoring und der Datenschutz (DSGVO)

Beim Online-Proctoring werden die Prüfungen meist per Video aufgezeichnet. Hierbei werden, je nach Proctoring System, personenbezogene Daten erhoben. Folglich muss die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berücksichtigt und eingehalten werden. Um Online-Prüfungen mit Proctoring durchführen zu können, muss die Prüfungseinrichtung die ausdrückliche Einwilligung der Teilnehmenden einholen.

Einwilligung des/der Teilnehmenden

Der/die Teilnehmende muss der Verwendung seiner/ ihrer Daten zustimmen. Für die Einwilligung gibt es eine Reihe von Voraussetzungen:

Die Einwilligung ist freiwillig

Der/die Teilnehmende muss eine echte und freie Wahl haben. D.h. auch bei einer Verweigerung der Zustimmung dürfen für den/die Teilnehmende keine Nachteile entstehen. Das bedeutet, dass die Person eine alternative Möglichkeit hat, die Prüfung abzulegen. Wir empfehlen daher, immer eine Parallelprüfung anzubieten, die nicht mit der Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten verbunden ist.

Die Einwilligung ist eindeutig

Die Einwilligungserklärung muss klar und verständlich sein. Zu welchem Zweck werden Videos aufgenommen? Welche Daten werden erfasst (Bild und Ton, von Laptop und Mobilgerät) und wie lange werden diese Daten gespeichert?

Erst die Einwilligung, dann die Prüfung

Der/die Teilnehmende muss die Einwilligung erteilen, bevor mit der Prüfung begonnen wird. Die Einwilligung kann nicht nachträglich erteilt werden.

Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden

Der/die Teilnehmende kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

 

Erfahren Sie mehr über Sicherheitsaspekte beim Online-Proctoring. Unsere Testexperten helfen Ihnen gerne weiter, kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich.

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